VStG: § 30 Abs 2 (Aussetzung des Verwaltungsstrafverfahrens bei Zweifeln, ob die Strafverfolgung in die Zuständigkeit der Gerichte oder einer anderen VerwaltungsBeh fällt; Pflicht zur Aussetzung)
7. ZPMRK: Art 4 Abs 1 (Doppelbestrafungsverbot wegen "derselben strafbaren Handlung", Maßgeblichkeit der Straftatbestände und nicht des tatsächlichen Verhaltens; Idealkonkurrenz)