VwGG: § 42 Abs 3 (aufhebendes Erkenntnis des VwGH, Wirkung ex tunc; bei stufenförmig aufeinander aufbauenden Bescheiden, die in keinem untrennbaren Zusammenhang stehen, bewirkt die Aufhebung des Bescheides der ersten Stufe nicht den Wegfall des darauf aufbauenden Bescheides, sondern einen Wiederaufnahmegrund; wiederholte aufsichtsbehördliche Aufträge zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes und wiederholte Zwangsstrafen nach § 70 Abs 4 Z 2 BWG)