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VwGH 19. 3. 2010, 2010/02/0056 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturGemeinderechtZfV 2010/1442ZfV 2010, 874 Heft 5 v. 29.10.2010

VwGG: § 28 Abs 1 Z 4 (Inhalt der Beschwerde, Beschwerdepunkt; keine mögliche Verletzung im geltend gemachten subjektiven Recht)

VwGH 19. 3. 2010, 2010/02/0056

Da Gegenstand des angef B ein Auftrag auf Entfernung von Werbung gem § 84 Abs 2 bis 4 StVO war, konnte die bf Partei in dem von ihr geltend gemachten subjektiven "Recht auf Abstellung von Sattelanhängern auf nicht öffentlichen (Verkehrs)flächen nicht verletzt werden. Zurückweisung.

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