VwGG: § 28 Abs 1 Z 4 (Inhalt der Beschwerde, Beschwerdepunkt; keine mögliche Verletzung im geltend gemachten subjektiven Recht)
VwGH 19. 3. 2010, 2010/02/0056
Da Gegenstand des angef B ein Auftrag auf Entfernung von Werbung gem § 84 Abs 2 bis 4 StVO war, konnte die bf Partei in dem von ihr geltend gemachten subjektiven "Recht auf Abstellung von Sattelanhängern auf nicht öffentlichen (Verkehrs)flächen nicht verletzt werden. Zurückweisung.