VwGG: § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Klaglosstellung; im Umfang des gem § 52a VStG abgeänderten Strafbescheides)
VStG: § 52a Abs 1 (Abänderung und Aufhebung von Amts wegen; Neufassung des Spruches des Berufungsbescheides, in diesem Umfang scheidet der abgeänderte Bescheid aus dem Rechtsbestand aus)