VwGG: § 27 (Säumnisbeschwerde, Legitimation, keine; keine Entscheidungspflicht; Anbringen an unzuständige Behörde, Geltendmachung der Säumnis der unzuständigen Behörde)
B-VG: Art 132 (VwGH, Zuständigkeit; Säumnisbeschwerde)
AVG: § 6 (Anbringen an unzuständige Behörde, Weiterleitung an die zuständige Behörde, keine Entscheidungspflicht)