VwGG: § 33 Abs 1 (sonstige Gegenstandslosigkeit; Beschwerde gegen die Abweisung der Feststellung des Nichtbestehens einer Kanalanschlusspflicht, zwischenzeitige Genehmigung des freiwilligen Anschlusses an den öffentlichen Kanal; Wegfall des rechtlichen Interesses, wirtschaftliches Interesse nicht ausreichend für Anspruch auf Sachentscheidung)