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VwGH 24. 2. 2010, 2008/04/0239 (Vergabewesen)

JudikaturGemeinderechtZfV 2010/1431ZfV 2010, 871 Heft 5 v. 29.10.2010

BundesvergabeG 2006: § 320 Abs 1 Z 1 (Nachprüfungsantrag bis Zuschlagserteilung oder Widerrufserklärung; Unternehmer mit behauptetem Interesse am Abschluss eines dem Gesetz unterliegenden Vertrages)

§ 320 Abs 1 Z 2 (Nachprüfungsantrag bis Zuschlagserteilung oder Widerrufserklärung; Unternehmer, entstandener oder drohender Schaden durch behauptete Rechtswidrigkeit)

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