OÖ VergabenachprüfungsG: § 4 Abs 1 Z 3 (Nachprüfungsverfahren; Einleitung; Antragstellung nach Zuschlagserteilung oder Widerruf; sofern entstandener Schaden behauptet wird; Verpflichtung der NachprüfungsBeh bei Prüfung der Zulässigkeit des Antrages auch zu prüfen, ob Angebot auszuscheiden gewesen wäre)
VwGH 24. 2. 2010, 2006/04/0037