Sbg LdStrG 1972: § 27 Abs 1 (Gemeindestraße; Vermittlung des Verkehrs größerer Siedlungen in einer Gemeinde untereinander und einer Gemeinde mit den Nachbargemeinden; Auslegung nach der Definition im Landesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes im Lande Salzburg, LGBl 1981/77)