Tir StrG: § 43 Abs 1 (Errichtung einer Straße, Rechte der betroffenen Grundeigentümer; Recht, eine Trassenänderung zu verlangen, sofern dadurch Beanspruchung ihrer Grundstücke verringert oder vermieden werden kann)
§ 43 Abs 2 (ebenso; Voraussetzungen für die Entsprechung eines solchen Begehrens; Übereinstimmung mit § 37, vertretbarer wirtschaftlicher Aufwand, Berücksichtigung der sich aus der Änderung ergebenden Beanspruchung anderer Grundstücke)