AlVG: § 10 Abs 1 Z 1 (Arbeitslosengeld, Verlust des Anspruchs; Vereitelung der Annahme einer zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung; Fehlen der in der Stellenbeschreibung ausdrücklich geforderten Berufserfahrung)
VwGH 17. 2. 2010, 2008/08/0151
Der Tatbestand des § 10 Abs 1 Z 1 AlVG wird nur verwirklicht, wenn es sich um eine zumutbare und damit für die Zuweisung geeignete Beschäftigung handelt. Grundvoraussetzung für die Zuweisungstauglichkeit einer Beschäftigung an einen Arbeitslosen ist, dass dessen Kenntnisse und Fähigkeiten jenen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, die an der zugewiesenen Arbeitsstelle verlangt werden. Wenn die arbeitslose Person dem vom Dienstgeber bekannt gegebenen Anforderungsprofil nicht entspricht, ist daher eine Zuweisung unzulässig (VwGH 17. 10. 2007, 2006/08/0016).