PersonenstansG - PStG: § 15 Abs 1 (Berichtigung einer Beurkundung bei ursprünglicher Unrichtigkeit)
§ 16 (Änderung einer Beurkundung, Geschlecht, Transsexuelle; deutliche Anpassung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts ist nicht allein durch einen operativen Eingriff möglich)