PersonenstandsG - PStG: § 15 Abs 3 (amtswegige Berichtigung des Familiennamens im Geburtenbuch von "Graf von X. und Y." in "X. und Y.")
IPRG: § 9 (natürliche Person, Personalstatut; Recht des Staates, dem die Person angehört)
§ 13 (Name; Führung nach dem Personalstatut, gleichgültig, auf welchem Grund der Namenserwerb beruht)