GebAG: § 18 Abs 1 Z 2 lit c (Zeugengebühr, Entschädigung für Zeitversäumnis; angemessene Kosten für einen notwendigerweise zu bestellenden Stellvertreter; behauptete Unaufschiebbarkeit; Architekt)
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§ 18 Abs 2 (Bescheinigung der Tatsache und Notwendigkeit der Stellvertretung sowie ihrer Kosten)