GebAG: § 18 Abs 1 Z 2 lit b (Zeugengebühr, Entschädigung für Zeitversäumnis bei selbstständig Erwerbstätigen in Höhe des tatsächlich entgangenen Einkommens, kein fiktiv nach Durchschnittssätzen berechnetes Einkommen, konkreter Verdienstentgang; Zumutbarkeit einer Terminverschiebung; Wirtschaftstreuhänder)
§ 18 Abs 2 (Bescheinigung des Grundes und der Höhe des Anspruches; konkrete, allenfalls anonymisierte Angaben)