GewO: § 87 Abs 1 Z 3 (Gewerbeberechtigung; Entziehung; schwerwiegende Verstöße gegen im Zusammenhang mit betreffendem Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen; Tatbestandserfüllung auch durch Vielzahl geringfügiger Verletzungen; Wiederholtes Nichteinhalten der gesetzlichen Öffnungszeiten)
VwGH 24. 2. 2010, 2009/04/0303