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VwGH 26. 2. 2010, 209/02/0297 (Grundverkehrsrecht)

JudikaturGemeinderechtZfV 2010/1384ZfV 2010, 853 Heft 5 v. 29.10.2010

Tir GVG: § 32 Abs 1 lit d (Strafbestimmungen; Nutzung des den Gegenstand des der Genehmigungs- bzw Erklärungspflicht unterliegenden Rechtserwerbes trotz Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung für einen Rechtserwerb bzw der grundverkehrs-

Seite 853


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