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VwGH 25. 3. 2010, 2005/04/0174 (Gewerberecht)

JudikaturGemeinderechtZfV 2010/1377ZfV 2010, 851 Heft 5 v. 29.10.2010

GewO: § 359b (Betriebsanlage, vereinfachtes Verfahren; "Genehmigung" statt Feststellung der Beschaffenheit; bloßes Vergreifen im Ausdruck)

VwGH 25. 3. 2010, 2005/04/0174

Es schadet nicht, wenn im Spruch des erstinstanzlichen B - welcher durch die im angef B ausgesprochene bloße Abweisung der Berufung zum Inhalt des angef B wurde - die Genehmigung für die gegenständliche Anlage "erteilt wurde", anstatt - wie in § 359b Abs 1 GewO 1994 vorgesehen - die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage lediglich festzustellen. Darin ist ein bloßes Vergreifen im Ausdruck zu sehen. Abweisung.

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