GewO 1994: § 79 Abs 3 (Betriebsanlagen; Sanierungskonzept; Nichtgenehmigung des vorgelegten Konzepts, kein Untergang des in Bescheidform ergangenen Auftrages)
§ 356 Abs 3 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen; Sanierung; Parteistellung, Nachbarn, soweit deren Parteistellung aufrecht geblieben ist, keine bei rechtsunerheblichen Einwendungen)