NAG: § 44 Abs 3 (Niederlassungsbewilligung zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art 8 EMRK)
§ 44b Abs 1 Z 1 (Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung gem § 44 Abs 3; Vorliegen einer rechtskräftigen asylrechtlichen Ausweisung; keine Änderung der Umstände)