FPG 2005: § 60 Abs 2 Z 1 (unbefristetes Rückkehrverbot; strafgerichtliche Verurteilungen; hier: Nichtanführen der Geschäftszahlen schadet nicht)
VwGH 25. 2. 2010, 2010/21/0043
1. Mit dem angef B erließ die belBeh gegen den Bf, einen marokkanischen Staatsangehörigen, gem §§ 62 Abs 1 und 2, 60 Abs 2 Z 1, 63 und 66 FPG 2005 ein unbefristetes Rückkehrverbot. Der Bf sei am 3. 3. 2004 in Österr eingereist und habe am 27. 5. 2004 einen Asylantrag eingebracht. Im Zeitpunkt der Erlassung des angef B sei das Asylverfahren noch (im Berufungsstadium) anhängig. Der Bf sei mehrfach strafgerichtlich rechtskräftig verurteilt worden (nähere Darstellung im ggstdl Erk).