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VwGH 23. 3. 2010, 2010/18/0005 (Fremdenpolizei)

JudikaturVwGHZfV 2010/1367ZfV 2010, 846 Heft 5 v. 29.10.2010

FPG: § 60 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Jugendlicher bei Einleitung des fremdenpolizeilichen Verfahrens; Verständigung des Jugendwohlfahrtsträgers)

VwGH 23. 3. 2010, 2010/18/0005

1. Die Beschwerde behauptet die Rechtswidrigkeit des angef B mit der Begründung, entgegen § 37 JWG habe es die erstinstanzliche Beh verabsäumt, den Jugendwohlfahrtsträger zu verständigen, zumal der Bf bei der Einleitung des fremdenpolizeilichen Verfahrens noch Jugendlicher gewesen sei. Da § 37 JWG von Amts wegen zu beachten sei, hätte dieser Umstand auch von der belBeh aufgegriffen werden müssen. Im Falle der Verständigung der JugendwohlfahrtsBeh hätte diese dem Bf "helfen können, in dem rechtlich komplizierten Verfahren nach dem FPG seinen Standpunkt besser zum Durchbruch zu bringen". Die JugendwohlfahrtsBeh hätte "auch im Rahmen ihres Beistandes auf die Bestimmungen des § 8 MRK hinweisen können und damit auch diese schwierige Verfassungsfrage besser beleuchten und darauf hinweisen können", dass der Bf in der Familie seines österr Vaters vollkommen integriert sei und keinerlei Beziehungen mehr zu seinem ursprünglichen Heimatstaat mehr habe, sodass ein Herausreißen des Bf aus dem Familienverband und seine Ausweisung in einen Staat, zu dem er überhaupt keine Beziehung mehr habe, eine eklatante Verletzung des Art 8 MRK darstelle. In diesem Sinne strahle nämlich § 37 JWG auf das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht gemäß Art 8 MRK aus, weil er die verfahrensrechtliche Vorschrift darstelle, wie dem verfassungsgesetz-

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