NAG: § 11 Abs 2 Z 4 (Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels; finanzielle Belastung einer Gebietskörperschaft; Hinweis auf die rechtliche Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit ist nicht ausreichend)
§ 11 Abs 3 (Erteilung eines Aufenthaltstitels trotz Vorliegens eines Erteilungshindernisses; Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessensabwägung, keine absolute Priorität der öffentlichen Interessen)