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VwGH 22. 12. 2009, 2008/21/0583 (Fremdenpolizei)

JudikaturVwGHZfV 2010/1344ZfV 2010, 832 Heft 5 v. 29.10.2010

NAG: § 73 (Antrag auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels; kein Anlaßfall; Zurückweisung als unzulässsig)

VwGH 22. 12. 2009, 2008/21/0583

Nach der Rsp des VwGH ist aus der gesetzlichen Anordnung, wonach eine Niederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen nach § 73 Abs 2 NAG lediglich von Amts wegen erteilt werden kann, zu folgern, dass die Stellung eines förmlichen Antrages nicht zulässig und ein entsprechender Antrag mit B zurückzuweisen ist. Ein auf die inhaltlichen Voraussetzungen einer Niederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen bezogenes Vorbringen - wie es auch hier in der vorliegenden Beschwerde vorgetragen wird - ist daher nicht geeignet, die Rechtswidrigkeit des einen solchen Antrag zurückweisenden B aufzuzeigen. (VwGH 22. 5. 2007, 2007/21/0131).

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