FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; bulgarischer Staatsbürger; Beschwerdeinteresse nach Beitritts Bulgariens zur EU; Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit; Auslegung des Assoziationsabkommens EG-Bulgarien)
VwGH 23. 3. 2010, 2006/18/0326
1. Mit dem Beitritt Bulgariens zur EU mit 1. 1. 2007 (nach Erlassung des angef B) ist der Bf EWR-Bürger geworden, sodass ihm seither - sollten nicht entgegenstehende Gründe iSd § 55 NAG vorliegen - ein gemeinschaftsrechtliches Niederlassungsrecht zukommt. Der Bf erachtet sich allerdings dadurch als durch den angef B weiterhin beschwert, dass er erkennungsdienstlich behandelt worden sei und die erkennungsdienstlichen Daten gem § 99 Abs 3 Z 5 FPG erst fünf Jahre nach einer Ausweisung von Amts wegen zu löschen seien. Außerdem sei die Frage, ob er sich während des in § 10 Abs 1 Z 1 StbG 1985 genannten Zeitraumes rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten habe, für die Beurteilung der Voraussetzungen für die Verleihung der österr Staatsbürgerschaft wesentlich.