Sbg ROG: § 35 Abs 1 (Erhaltungsgebot für charakteristische Bauten)
§ 35 Abs 2 (ebenso; Abbruch von Bauten, Versagung der Bewilligung, Voraussetzungen; Instandhaltung allgemein wirtschaftlich vertretbar; Amortisationszeitraum von 10 Jahren ist zu kurz; keine Heranziehung der Kriterien nach §§ 18 und 19 MRG; Beurteilung der Finanzierbarkeit der verschiedenen Möglichkeiten erforderlich; Maßstab der steuerrechtlichen Liebhabereiverordnung)