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VwGH 25. 3. 2010, 2009/05/0187 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1300ZfV 2010, 811 Heft 5 v. 29.10.2010

Bgld BauG: § 21 Abs 4 (subjektive Rechte der Nachbarn; keine beispielhafte Aufzählung; Forderung nach Isolierung und Trennfuge an der Einfriedungsmauer, keine Geltendmachung eines subjektiven Rechts; Oberflächenwässer)

VwGH 25. 3. 2010, 2009/05/0187

1. Mit ihrem Vorbringen, an ihrer Einfriedungsmauer müsse eine Isolierung und eine Trennfuge errichtet werden, erhoben die Bf keine Einwendung iSd § 21 Abs 4 Bgld BauG. Eine Einwendung im Rechtssinne liegt nämlich nur dann vor, wenn das Vorbringen die Behauptung der Verletzung eines subj Rechtes durch das den Gegenstand des BauBew-Verfahrens bildende Vorhaben zum Inhalt hat. Gefordert wird, dass wenigstens erkennbar ist,

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