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VwGH 23. 2. 2010, 2009/05/0162 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1299ZfV 2010, 811 Heft 5 v. 29.10.2010

Wr BauO: § 60 Abs 1 lit b (bewilligungspflichtige Vorhaben; sonstige Bauwerke über und unter der Erde, zu denen wesentliches Maß bautechnischer Kenntnisse erforderlich, mit dem Boden kraftschlüssig verbunden und geeignet, öffentliche Rücksichten zu berühren; abweichend von Baubewilligung errichteter Kellerteil, zu hoch errichtetes Schwimmbecken und nicht konsentierte Technikschächte)

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