Krnt BauO: § 36 Abs 1 (konsenswidriger Bau; Herstellung des rechtmäßigen Zustandes; unvollendete Einfriedungsmauer; Auftrag nur nach § 37)
§ 37 Abs 1 (Ausführungspflicht; Vollendung des Vorhabens innerhalb angemessener Frist; Verfügung der weiteren Ausführung bei Nichtvollendung in der Frist; gegenüber dem Inhaber der Baubewilligung; unvollendete Einfriedungsmauer)