Stmk BauG: § 4 Z 12 (bauliche Anlage, Begriff; mobile Schottersiebanlage, mobile Brecheranlage)
§ 41 Abs 3 (Beseitigungsauftrag; Verpflichtung zur Beseitigung eines vorschriftswidrigen Baus; jeweiliger Eigentümer des Baus; Superädifikat)
ABGB: § 294 (Zugehör; nicht, soweit Superädifikat vorliegt; von jemandem anderen als dem Grundeigentümer errichtet, Fehlen der Belassungsabsicht auf Dauer)