Tir BauO: § 6 Abs 1 (Abstände; Abstellen auf das Geländeniveau vor der Bauführung)
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§ 25 Abs 3 (Bauverfahren, Nachbarn, subjektive Rechte; Anspruch auf Vollständigkeit der Planunterlagen, soweit dadurch die Geltendmachung der Rechte verhindert würde)