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VwGH 23. 2. 2010, 2007/05/0064 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1285ZfV 2010, 806 Heft 5 v. 29.10.2010

Wr BauO: § 62a Abs 1 Z 5, 24, 32 bis 34 (bewilligungsfreie und anzeigefreie Bauten; ua Gartenhäuschen, Saletteln, Geräte- und Werkzeughütten, Antennen, Funkanlagen, Parabolanlagen, Leitungen innerhalb von Bauten, Außenjalousien, Markisen, Austausch von Fenstern; Veränderung des Aussehens eines Gebäudes hindert für sich noch nicht die allfällige Bewilligungs- und Anzeigefreiheit)

VwGH 23. 2. 2010, 2007/05/0064

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