AuslBG: § 2 Abs 2 (Beschäftigung, Begriff; Familiendienste)
VwGH 25. 3. 2010, 2009/09/0140
1. Zum Beschäftigungsbegriff iSd § 2 Abs 2 AuslBG Hinweis auf stRsp (VwGH 23. 5. 2002, 2000/09/0190). Die Bf bringt vor, die Tätigkeit der Neffen ihres Ehemannes (den zu adoptierenden, in ihrem Haushalt lebenden JS sehe sie als ihren Sohn an) im Betrieb sei eine familienhafte Mithilfe gewesen und keine Beschäftigung nach dem AuslBG.