ASchG: § 9 Abs 1 (Überlassung von Arbeitskräften; Zur Verfügung stellen von Arbeitnehmern an Dritte, um für sie und unter ihrer Kontrolle zu arbeiten; Geltung auch für vom AÜG ausgenommene Überlassung)
VwGH 26. 2. 2010, 2009/02/0302
ASchG: § 9 Abs 1 (Überlassung von Arbeitskräften; Zur Verfügung stellen von Arbeitnehmern an Dritte, um für sie und unter ihrer Kontrolle zu arbeiten; Geltung auch für vom AÜG ausgenommene Überlassung)
VwGH 26. 2. 2010, 2009/02/0302