vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 18. 2. 2010, 2009/07/0152 (Abfallwirtschaft)

JudikaturVwGHZfV 2010/1249ZfV 2010, 789 Heft 5 v. 29.10.2010

NÖ BodenschutzG: § 13 Abs 1 Z 1 (die Auf- oder Einbringung von Abfällen auf bzw in den Boden darf nur zum Zwecke der Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit oder Bodengesundheit erfolgen und ist nur zulässig, wenn der regional standorttypische Bodenaufbau erhalten bleibt bzw wiederhergestellt wird und dafür ausschließlich bestimmte näher bezeichnete Abfälle verwendet werden)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!