AVG: § 10 Abs 2 (Vertretungsbefugnis, Zweifel über Inhalt und Umfang, Beurteilung nach ABGB)
§ 12 (Bevollmächtigte, Zurechnung des Verschuldens an den Vertretenen)
§ 69 Abs 1 Z 2 (Wiederaufnahme, neue Tatsachen oder Beweismittel, Verschulden der Partei; unterlassene Bekanntgabe der Vollmachtsauflösung)