BDG 1979: § 38 Abs 3 Z 1 (Organisationsänderung, konkrete Auswirkungen auf den Arbeitsplatz, Identität des Arbeitsplatzes, Dienststellenidentität)
GZ 104/9-BK/09 vom 25. 2. 2010
Die Feststellungen der DBeh ermöglichen weder eine abschließende Beurteilung der Dienststellenidentität noch darüber, ob der bisherige ArbPl des BW im Zuge der Organisationsänderung aufgelassen wurde oder ob sich lediglich gewisse Aufgabenbereiche geändert haben, welches Ausmaß diese Änderungen haben, weshalb eine Ergänzung der Feststellungen über diese Fragen erforderlich ist. Außerdem ist die Sachlichkeit (des konkreten Teils) der Organisationsänderung auf den ArbPl des BW bezogen nachprüfbar darzustellen. Zurückverweisung.