BDG 1979: § 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung, zeitlich unbegrenzte Sistierung eines wesentlichen Teils des Aufgabenbereichs, Verfügung mit Bescheid, Antrag auf bescheidmäßige Feststellung)
§ 155 Abs 5 (Universitätslehrer an der Medizinischen Universität, Aufgabenbereich)