B-VG: Art 137 (VfGH, Klagen; vermögensrechtlicher Anspruch gegen Gebietskörperschaft, keine Zuständigkeit eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde; Staatshaftung nach Unionsrecht; Ansprüche aus mangelhafter Umsetzung von Gemeinschaftsrecht, Umweltverträglichkeitsprüfungs-RL; Fehlverhalten des Gesetzgebers, legislatives Unrecht; nur bei unmittelbarer Zurechnung der Verursachung zum Gesetzgeber; Schaden in concreto allenfalls aus Handeln von Verwaltungsorganen; Säumnis mit Erlassung einer Verordnung nach Bundes-LärmG bzw allfällige Unionsrechtswidrigkeit der Verordnung)