Öffentlichkeitsbeteiligungs-RL 2003/35/EG : Art 2 Abs 2 (Öffentlichkeitsbeteiligung; Pläne und Programme nach Anhang 1)
UVP-RL: Art 4 Abs 2 (Projekte nach Anhang II; Mitgliedstaaten bestimmen im Einzelfall oder anhand der von ihnen festgelegten Schwellenwerte, ob UVP durchzuführen)