Tir TourismusG: § 3 Abs 1 (Tourismusverbände, Aufgaben; Wahrung, Förderung und Vertretung der Belange des Tourismus; keine Vertretung der Pflichtmitglieder hinsichtlich ihrer Berufsausübung)
Tir TourismusG: § 3 Abs 1 (Tourismusverbände, Aufgaben; Wahrung, Förderung und Vertretung der Belange des Tourismus; keine Vertretung der Pflichtmitglieder hinsichtlich ihrer Berufsausübung)