ABGB: § 98 (Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen; Anspruch auf angemessene Abgeltung seiner Mitwirkung)
§ 879 Abs 2 Z 4 (Sittenwidrigkeit; Lohnwucher; Dienstverhältnis unter Ehegatten, kein Anhaltspunkt für Ungleichgewicht zwischen den Vertragspartnern)