ZustG: § 2 Z 3 (Zustelladresse ist eine Abgabestelle im Sinne des § 2 Z 4)
§ 2 Z 4 (Abgabestelle; Begriff; Auswahl der Abgabestelle, wenn mehrere bestehen, bleibt Behörde überlassen)
§ 13 Abs 1 (Dokument ist dem Empfänger an der Abgabestelle zuzustellen)