AVG: § 13 Abs 3 (Anbringen, Mängel; Verbesserungsauftrag, Frist, Angemessenheit; nur zur Beibringung bei Einbringung bereits vorhandener Unterlagen; Beibringung der Zustimmungserklärung eines Miteigentümers; zivilgerichtlich erwirkte Zustimmungserklärung, die das beantragte Projekt nicht zur Gänze abdeckt)
VwGH 17. 11. 2009, 2009/06/0080