AVG: § 19 Abs 3 (Ladung, Folgepflicht; Rechtfertigungsgründe für Nichterscheinen; sonstige begründete Hindernisse; zwingende Teilnahme eines bestimmten Rechtsvertreters; Vertagungsbitte mit Hinweis auf Urlaub des Rechtsvertreters; kein sonstiges begründetes Hindernis)
VStG: § 51e Abs 1 (Berufungsverfahren vor dem UVS, mündliche Verhandlung)