VwGG: § 45 Abs 1 Z 2 (Wiederaufnahme eines durch Beschluss abgeschlossenen Verfahrens; nicht von der Partei verschuldete irrige Annahme der Versäumung einer in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Frist)
VwGH 26. 1. 2010, 2009/08/0296, 0297
VwGG: § 45 Abs 1 Z 2 (Wiederaufnahme eines durch Beschluss abgeschlossenen Verfahrens; nicht von der Partei verschuldete irrige Annahme der Versäumung einer in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Frist)
VwGH 26. 1. 2010, 2009/08/0296, 0297