VwGG: § 55 Abs 1 (Pauschalbetrag für den Ersatz des Schriftsatzaufwandes; Reduzierung auf die Hälfte im Fall einer Säumnisbeschwerde, in dem das Verfahren wegen Nachholung des versäumten Bescheides eingestellt wurde; keine verfassungsrechtlichen Bedenken)
VwGH 22. 12. 2009, 2009/08/0057