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VwGH 17. 12. 2009, 2009/22/0005 (Unterrichtswesen)

JudikaturVwGHZfV 2010/1148ZfV 2010, 711 Heft 4 v. 3.9.2010

SchulunterrichtsG: § 3 Abs 1 lit b (für Aufnahme als ordentlicher Schüler ist es erforderlich, dass der Schüler die Unterrichtssprache soweit beherrscht, dass er dem Unterricht folgen kann)

NAG: § 63 Abs 1 (Aufenthaltsbewilligung für Schüler kann ausgestellt werden, wenn der Fremde ordentlicher Schüler einer öffentlichen Schule ist; Aufnahme durch die Schule hat Tatbestandswirkung für die Niederlassungsbehörde)

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