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VwGH 26. 1. 2010, 2009/02/0299 (Straßenpolizei)

JudikaturVwGHZfV 2010/1137ZfV 2010, 707 Heft 4 v. 3.9.2010

StVO § 84 Abs 4 (Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes; Entfernungsauftrag; Adressat Besitzer oder Verfügungsberechtigter; keiner dessen alleiniger Geschäftsführer)

VwGH 26. 1. 2010, 2009/02/0299

Die Verpflichtung nach § 84 Abs 4 StVO hat sich nach dem Wortlaut dieser Bestimmung an den jeweiligen Besitzer oder Verfügungsberechtigten zu richten.

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