StVO: § 94b Abs 1 lit a (Verkehrspolizei, Begriff; keine Differenzierung nach Einsatz technischer Hilfsmittel; Radarüberwachung; kein ausdrückliches Verbot der "Verkehrsüberwachung" durch Privatpersonen)
B-VG: Art 116 Abs 2 (Gemeinden als Träger von Privatrechten; Überwachung des Straßenverkehrs, Frage der Rechtmäßigkeit dieser Handlungsform)